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Neue Regelung für Corona-Infizierte in Hessen

Die Landesregierung hat Ende November mitgeteilt, dass sich Corona-Infizierte in Hessen künftig nicht mehr isolieren müssen. Damit ist Hessen das vierte Bundesland neben Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, das sich von der Isolationspflicht verabschiedet.

Erwachsene und Kinder müssen sich also bei einer Corona-Erkrankung nicht mehr in häusliche Isolation begeben, diese Regelung gilt auch für Kinder unter sechs Jahren. Gleichzeitig empfiehlt die Landesregierung Infizierten aber weiterhin, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für mindestens fünf Tage freiwillig zu isolieren. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Nähere Informationen vom Sozialministerium sind uns derzeit nicht bekannt.

Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.

Bleiben Sie gesund!