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Information zu Mund- und Nasenschutz in den Einrichtungen

Information zu Mund- und Nasenschutz in den Einrichtungen

Erfreulicher Weise lässt es die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Frankfurt und vor allem in unseren Einrichtungen zu, dass wir die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der pädagogischen Arbeit aufheben können. Selbstverständlich ist es jeder Mitarbeiter:in und jedem Mitarbeiter freigestellt, freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die allgemeinen Hygieneregeln, das ausreichende Lüften, aber auch die Abstandregelung von 1,50m unter Erwachsenen haben auch weiterhin Bestand. Dies bedeutet, dass auch Eltern und Besucher nicht mehr grundsätzlich beim Betreten der Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, sondern nur in Situationen, in denen die Raumsituation die Einhaltung des Abstands nicht zulässt.

Es ist wichtig, dass jede und jeder Einzelne darauf achtet, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden, um sich und andere bestmöglich zu schützen. Bleiben Sie gesund!