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Neue Regelung für Corona-Infizierte in Hessen

Bild von Frau mit Mundschutz

Die Lan­des­re­gie­rung hat Ende Novem­ber mit­ge­teilt, dass sich Coro­na-Infi­zier­te in Hes­sen künf­tig nicht mehr iso­lie­ren müs­sen. Damit ist Hes­sen das vier­te Bun­des­land neben Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Schles­wig-Hol­stein, das sich von der Iso­la­ti­ons­pflicht ver­ab­schie­det.

Erwach­se­ne und Kin­der müs­sen sich also bei einer Coro­na-Erkran­kung nicht mehr in häus­li­che Iso­la­ti­on bege­ben, die­se Rege­lung gilt auch für Kin­der unter sechs Jah­ren. Gleich­zei­tig emp­fiehlt die Lan­des­re­gie­rung Infi­zier­ten aber wei­ter­hin, sich im Fall einer Infek­ti­on mit Sym­pto­men für min­des­tens fünf Tage frei­wil­lig zu iso­lie­ren. Die Iso­la­ti­on soll­te erst been­det wer­den, wenn min­des­tens 48 Stun­den Sym­ptom­frei­heit besteht. Nähe­re Infor­ma­tio­nen vom Sozi­al­mi­nis­te­ri­um sind uns der­zeit nicht bekannt.

Für posi­tiv getes­te­te Erwach­se­ne und Kin­der ab sechs Jah­ren besteht min­des­tens fünf Tage nach dem ers­ten posi­ti­ven Test eine Mas­ken­pflicht außer­halb der eige­nen Woh­nung. Unter frei­em Him­mel kann die Mas­ke unter Ein­hal­tung der Abstands­re­geln (1,5 Meter) abge­setzt wer­den.

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Das Außengelände ist ebenerdig zugänglich.

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Es gibt einen Aufzug / Lifter zu allen Räumlichkeiten.

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Es gibt gehbehindertengerechte / rollstuhlgerechte Toiletten.

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Es gibt Wickeltische auch außerhalb von Krippen.

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Es gibt Duschen.

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Es gibt Ruhe- oder Schlafräume außerhalb von Krippen.

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Es gibt Orientierungshilfen für Kinder mit Sehbehinderung.

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Mitarbeitende verfügen über Kenntnisse in Gebärdensprache.

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